
Die „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ ist erschienen und regelt fortan das Zusammenkommen in den (queeren) Jugendgruppen.
Zuallererst: Ihr dürft euch wieder treffen, aber nur unter bestimmten Auflagen!
- Bis zu 10 Personen
- Sicherheitsabstand einhalten
- Beaufsichtigt durch eine pädagogische Fachkraft
- Unterstützt von Juleica – Inhaber_innen
Wir bitten euch dennoch mit eurer jeweiligen Kommune alles abzustimmen und die jeweiligen kommunalen Vorschriften zu beachten. Zum Beispiel, wie weit der Sicherheitsabstand sein soll.
Zudem gibt es einige Kommunen, die ein Hygiene Konzept verlangen.
Der Landesjugendring Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit der LAG OKJA (Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit Niedersachsen e. V.) eine Empfehlung für ein Hygienekonzept erstellt. Dieses könnt ihr euch unter folgendem Link herunterladen: Klick mich!
Diese Verordnung tritt ab dem 25.05.2020 in Kraft und wir bitten euch, euch regelmäßig zu informieren, ob sich etwas ändert, vor allem in euren jeweiligen Kommunen.
Falls ihr weitere Fragen habt, meldet euch gern unter: info@queerejugend.de oder per PN.
Wir unterstützen den Landesjugendring mit der Forderung die Verordnung zu überarbeiten. Wir kennen eure queeren Jugendgruppen und wissen, dass viele ehrenamtlich von Juleica-Inhaber_innen geführt werden. Denn bis auf Weiteres sind gruppenbezogene und offene Angebote der Jugendarbeit nur dann erlaubt, wenn diese von Fachkräften beaufsichtigt werden. Das bedeutet, dass viele ihre queere Jugendgruppe gar nicht erst wieder öffnen können.
Statement des LJR dazu: Klick mich!